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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1210119
03.03.2022|Projekt-ID 219457|Meldungsnummer 1210119|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie Uster AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Uster AG,  zu Hdn. von Romeo Comino, Oberlandstrasse 82,  8610  Uster,  Schweiz,  E-Mail:  r.comino@energieuster.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der Photovoltaikanlagen Werkhofareal Energie Uster.
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von PV-Anlagen, Abnahme, Beglaubigung, Dokumentation

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45254200 - Bauarbeiten für Produktionsanlagen,
09332000 - Sonnenenergieanlage
Normpositionen-Katalog (NPK): 368 - Photovoltaik- und thermische Solaranlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: activ solar Schweiz GmbH, Im Gassacher 2,  8122  Binz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 140'070.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.04.2021
Meldungsnummer 1190941

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.07.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden gerechnet, beim Verwaltungsge-richt des Kanton Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.