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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1210875
30.07.2021|Projekt-ID 217578|Meldungsnummer 1210875|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62,  E-Mail:  afs.simap@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulhaus Wallrüti, Guggenbühlstrasse 140/142, 8404 Winterthur Ersatzneubau; BKP 281.2 Linoleumbelag (unter Vorbehalt der Baubewilligung)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gemäss Pflichtenheft im Anhang
Beschaffungs-Nr 3
Kurze Beschreibung: Schulhaus Wallrüti, Guggenbühlstrasse 140/142, 8404 WinterthurErsatzneubau, BKP 281.2 Linoleumbelag

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45432111 - Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen,
44112230 - Linoleum
Baukostenplannummer (BKP): 2812 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, Textilien und dgl.

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: AGB Bodenbeläge Aktiengesellschaft, Webereiweg 6,  4802  Strengelbach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 169'740.70 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.03.2021
Meldungsnummer 1184153

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.07.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.