Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion Strategischer Einkauf Fahrweg,
zu Hdn. von
Carlo Piccioli, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.oberbau@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalunternehmer
FbE 22 Winterthur-Hettlingen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SBB AG beschafft mit der vorliegenden Submission die Generalunternehmerleistungen für die Fahrbahnerneuerung von Winterthur nach Hettlingen als Bestandteil des Programmes «Fahrbahnerneuerung 2022».
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45234116 - Gleisbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Scheuchzer SA, Chemin du Cudrex 1-3,
1030
Bussigny,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 6'688'227.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war das Zuschlagskriterium ZK1 Preis, bei dem sie wegen des tiefsten Angebotspreises die höchste Punktzahl erreicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.05.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1195479
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- Die Zuschlagsempfängerin hat neben dem Amtsvorschlag auch eine Unternehmervariante offeriert. Der Zuschlag geht an diese Unternehmervariante.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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