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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1211549
20.08.2021|Projekt-ID 220568|Meldungsnummer 1211549|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Strategischer Einkauf Fahrweg,  zu Hdn. von Carlo Piccioli, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.oberbau@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Generalunternehmer FbE 22 Winterthur-Hettlingen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die SBB AG beschafft mit der vorliegenden Submission die Generalunternehmerleistungen für die Fahrbahnerneuerung von Winterthur nach Hettlingen als Bestandteil des Programmes «Fahrbahnerneuerung 2022».

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45234116 - Gleisbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Scheuchzer SA, Chemin du Cudrex 1-3,  1030  Bussigny,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'688'227.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war das Zuschlagskriterium ZK1 Preis, bei dem sie wegen des tiefsten Angebotspreises die höchste Punktzahl erreicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 05.05.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1195479

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.08.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

Die Zuschlagsempfängerin hat neben dem Amtsvorschlag auch eine Unternehmervariante offeriert. Der Zuschlag geht an diese Unternehmervariante.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.