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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1211891
13.08.2021|Projekt-ID 224876|Meldungsnummer 1211891|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: Immobilien Aargau, Tellistrasse 67,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  immobilienaargau@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Polizeigebäude Schafisheim - 235.9 Erweiterung Raumautomation
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Das vorhandene Raumautomationssystem soll um Komponenten der Licht- und Storensteuerung erweitert werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311000 - Installation von Elektroanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 2359 - Übriges

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zumtobel Licht AG,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 184'181.27 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.08.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.
Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.