Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: Immobilien Aargau, Tellistrasse 67,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
immobilienaargau@ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Polizeigebäude Schafisheim - 235.9 Erweiterung Raumautomation
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das vorhandene Raumautomationssystem soll um Komponenten der Licht- und Storensteuerung erweitert werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311000 - Installation von Elektroanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2359 - Übriges |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zumtobel Licht AG,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 184'181.27 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.08.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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