Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Wärme und Entsorgung, Energie-Contracting
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste, Vergabestelle,
zu Hdn. von
Stephan Roost, Untere Schöntalstrasse 12,
8406
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
stephan.roost@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wärmeerschliessung Rudolf-Dieselstrasse
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
erdverlegter Rohrleitungsbau für Nahwärme Rudolf-Dieselstrasse, Winterthur
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231110 - Rohrverlegearbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 24 - HLK-Anlagen, Gebäudeautomation,
| | 2421 - Leitungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hälg & Co. AG, Zweigniederlassung Winterthur, Hofackerstrasse 15,
8409
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 992'827.20 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag geht an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.03.2021
Meldungsnummer
1184515
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.07.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
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