Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Wasserversorgung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Wasserversorgung,
zu Hdn. von
Walter Aeschbach, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
walter.aeschbach@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Entwicklung und Fertigung Stollenreinigungsfahrzeug
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Entwicklung und Fertigung eines Stollenreinigungs- und Transportfahrzeuges für den Trinkwasserbereich.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34114000 - Spezialfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: OST Ostschweizer Fachhochschule, Institut - IPEK, Oberseestrasse 10,
8640
Rapperswil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 340'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss § 10 Abs. 1 lit. h Submissionsverordnung (SVO, LS 720.11) kann ein Auftrag unabhängig vom Auftragswert direkt vergeben werden, wenn die Vergabestelle Erstanfertigungen von Gütern (Prototypen) oder neuartige Dienstleistungen, die auf ihr Ersuchen im Rahmen eines Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden, beschafft. Vorliegend geht es um die Erstanfertigung eines Stollenreinigungs- und Transportfahrzeuges im Rahmen eines Neuentwicklungsauftrags. Das Fahrzeug ist auf dem Markt nicht erhältlich und wird seitens WVZ für Transport- und Reinigungsleistungen zwingend benötigt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.08.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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