Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 05.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Abteilung Finanzdienstleistungen Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 68/70,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Revitalisierung einer Induktions-Vakuumschmelzanlage
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Eine am Labor für Metallphysik und Technologie (LMPT) der ETH Zürich bestehende Induktionsvakuumschmelzanlage (Alter ca. 40 Jahre) soll revitalisiert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Die Anlage ist aktuell im Forschungsbetrieb eingebunden und voll funktionstüchtig. Bei den mechanischen
Kernkomponenten (Gekühlter Kessel, Spulen, Materialzugabeeinrichtung, Vertikalmanipulator, etc.) gab es in den letzten Jahrzehnten keine wesentliche technische Weiterentwicklung. Diese sollen bestehen bleiben und gegebenenfalls gewartet werden. Induktionsgenerator, Vakuumpumpen, elektrische Anlagen und Steuerung sollen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- PP0111
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45259900 - Modernisierung von Anlagen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
09.07.2021
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1207205
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Sonstige Information
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 19.08.2021 Neu: 02.09.2021
Datum der OffertöffnungBisher: 24.08.2021 Neu: 06.09.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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