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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1212353
15.09.2021|Projekt-ID 218091|Meldungsnummer 1212353|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Immobilien Development Bahnhöfe
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Immobilien Development Bahnhöfe,  zu Hdn. von Christoph Erismann, Vulkanplatz 11,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  christoph.erismann@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Bubenbergzentrum 10 + 12 mit Bahnzugang BKP 240 Heizungs-und Kälteanlagen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau Bubenbergzentrum 10 + 12 mit Bahnzugang
BKP 240 Heizungs- und Kälteanlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG, Weltpoststrasse 5,  3015  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'483'386.80 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.03.2021
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 1185971

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.09.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.