Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 09.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
«Nicht öffnen – Offertunterlagen - N01.22 090037 PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur, Bau VoMa Worblen», Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- N01.22 090037 - PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur - Hauptarbeiten Baumeister für die VoMa Worblen (ID 6946)
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Instandsetzung des Worblenviadukes sieht den Einbau von Zugstangen in die Querträger und die untere Kastenplatte vor. Des Weiteren werden die Konsolköpfe saniert und lokale Betoninstandsetzungen ausgeführt.
Bei der neuen Worblentalbrücke werden hauptsächlich die Leitmauern verstärkt und lokale Betoninstandsetzungen ausgeführt. An der Ausrüstung beider Brücken werden diverse Massnahmen wie der Ersatz der Beläge oder der Austausch der Lärmschutzkassetten ausgeführt Neben den Instandsetzungsarbeiten an beiden Brücken kann im Schatten der temporären Verkehrsführung der Trasseeabschnitt von der Verzweigung Wankdorf bis zu den Worblenbrücken ebenfalls saniert werden.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- N01.22 090037
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
02.08.2021
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1211493
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen
Anstatt
:
1. Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss den nachfolgenden Zuschlagskriterien ZK1 PREIS [40%] - Bereinigte Angebotssumme
ZK2 BAUZEIT [15%] Unterkriterien: - ZK2.1: Länge der Bauzeit bis Abnahme des geprüften Werkes und Freigabe der Verkehrsfläche pro Bauphase [5%] - ZK2.2: Vorgesehenes Bauprogramm mit Angabe Arbeitstagen pro Woche / Anzahl vorgesehener Nachtschichten / Bauzeitreserven, vorgesehener Mitarbeitereinsatz [5%] - ZK2.3: Einhaltung Meilensteine gem. Anforderungen / Vorgabe Auftraggeber [5%]
ZK3 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%] Unterkriterien: - ZK3.1: Technischer Bericht [6%] - ZK3.2: Baustellenorganigramm mit Schlüsselpersonen (inkl. Organisation der Schichten, Führung, Schnittstellen) [3%] - ZK3.3: Organisation der Baustelleneinrichtungen [3%] - ZK3.4: QM-Konzept und Risikoanalyse (inkl. Sicherheits- und Notfallkonzept) [3%]
Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben Ziff. 3.3
ZK4 QUALITÄT DES ANBIETERS [15%] Erfahrung der Schlüsselpersonen Unterkriterien: - ZK4.1: Erfahrung Baustellenchef [6%] - ZK4.2: Erfahrung Bauführer Brückeninstandsetzung [6%] - ZK4.3: Erfahrung Polier Strasseninstandsetzung [3%]
ZK5 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%] Unterkriterien: - ZK5.1: Detailierungsgrad vorgesehene Bauabläufe (Qualität) z.B. Lärmschutzwände [9%] - ZK5.2: Plausibilität des Bauprogramms mit Angabe Leistungsannahmen, Terminoptimierung, Reserven und Beschleunigungsmassnahmen, Ausweisen Ferien und Feiertagen [6%]
Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben Ziff. 3.5
PREISBEWERTUNG - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
---- 2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
6. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
7. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.
8. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht geplant.
Muss es heissen
:
Es gibt keine vorbefassten Anbieterinnen.
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.6 Sonstige Angaben
Anstatt
:
www.simap.ch
Muss es heissen
:
1. Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss den nachfolgenden Zuschlagskriterien ZK1 PREIS [40%] - Bereinigte Angebotssumme
ZK2 BAUZEIT [15%] Unterkriterien: - ZK2.1: Länge der Bauzeit bis Abnahme des geprüften Werkes und Freigabe der Verkehrsfläche pro Bauphase [5%] - ZK2.2: Vorgesehenes Bauprogramm mit Angabe Arbeitstagen pro Woche / Anzahl vorgesehener Nachtschichten / Bauzeitreserven, vorgesehener Mitarbeitereinsatz [5%] - ZK2.3: Einhaltung Meilensteine gem. Anforderungen / Vorgabe Auftraggeber [5%]
ZK3 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%] Unterkriterien: - ZK3.1: Technischer Bericht [6%] - ZK3.2: Baustellenorganigramm mit Schlüsselpersonen (inkl. Organisation der Schichten, Führung, Schnittstellen) [3%] - ZK3.3: Organisation der Baustelleneinrichtungen [3%] - ZK3.4: QM-Konzept und Risikoanalyse (inkl. Sicherheits- und Notfallkonzept) [3%]
Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben Ziff. 3.3
ZK4 QUALITÄT DES ANBIETERS [15%] Erfahrung der Schlüsselpersonen Unterkriterien: - ZK4.1: Erfahrung Baustellenchef [6%] - ZK4.2: Erfahrung Bauführer Brückeninstandsetzung [6%] - ZK4.3: Erfahrung Polier Strasseninstandsetzung [3%]
ZK5 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%] Unterkriterien: - ZK5.1: Detailierungsgrad vorgesehene Bauabläufe (Qualität) z.B. Lärmschutzwände [9%] - ZK5.2: Plausibilität des Bauprogramms mit Angabe Leistungsannahmen, Terminoptimierung, Reserven und Beschleunigungsmassnahmen, Ausweisen Ferien und Feiertagen [6%]
Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben Ziff. 3.5
PREISBEWERTUNG - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
---- 2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
6. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
7. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.
8. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht geplant.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- -
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