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03.09.2021|Projekt-ID 225009|Meldungsnummer 1212447|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 03.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  E-Mail:  thomas.engelmann@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

SBB AG, Infrastruktur, Einkauf Bauprojekte, Region Mitte,  zu Hdn. von Zeno van Uden, Güterstrasse 8,  6005  Luzern,  Schweiz,  E-Mail:  zeno.vanuden@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

28.09.2021
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf ww.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 04.11.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (zeno.vanuden@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / “BZU23 SCHW – Hauptarbeiten"

1.5 Datum der Offertöffnung:

09.11.2021, Ort:  Luzern, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

BZU23 Perronerhöhung P55, Bahnhof Schwyz, Hauptarbeiten

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1150773

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Tiefbau und Ingenieurbau:
Aufsetzen Perronkante Mittelperron mit vorfabrizierten Aufsatzelementen P55 auf Ortbetonstreifenfundamenten
Verlängern Mittelperron mit vorfabrizierten Perronwinkelelementen P55 auf Ortbetonstreifenfundament (Seite Brunnen)
Teil-Abbruch Mittelperron und bestehende Treppe aus PU Nord (Seite Steinen)
Neubau Rampe Mittelperron Nord (Baugrubensicherung mit Bohrpfahlwand und Spundwänden).
Aufbetonieren Brüstungen Rampen-/Treppenabgang Mittelperron aus PU Bahnhofsgebäude
Fahrbahnarbeiten Unterbau bis und mit Vorschotterung
Zurücksetzen Perronkante Hausperron in Bereich Bahnhofsgebäude mit vorfabrizierten Aufsatzelementen P55 auf Ortbetonstreifenfundament
Verlängerung Perronzugänge Mittelperron (Rampen/Treppen aus PU Bahnhofsgebäude) auf P55
Abbruch Hausperron nördlich und südlich des Bahnhofsgebäudes
Umgebungsarbeiten
Belagsarbeiten
Verschiedene Fundamente der Bahntechnik und Ausrüstung

2.7 Ort der Ausführung

Bahnhof Schwyz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.06.2022, Ende: 29.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Aufgrund des Projektverlaufes.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in Ziff. 3ff der Ausschreibungsbestimmungen genannten Kriterien 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine Sicherheiten für das Angebot.

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss beiliegendem Vertragsentwurf.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%).

EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Zu EK1:
N1 Eine Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:

N1.1 Ein vergleichbares Referenzprojekt Bauen im Bahnbereich unter Bahnbetrieb - komplexer Infrastrukturbau in der Nähe der Gleise

N1.2 Ein vergleichbares Referenzprojekt Betonbau Rampe inkl. Baugrube im Bahnbereich unter Betrieb

N1.3 Ein vergleichbares Referenzprojekt Perronbau (Mittelperron)

N1.4 Ein vergleichbares Referenzprojekt Fahrbahnarbeiten im Ober- und Unterbau

N1.5 Ein vergleichbares Referenzprojekt Gleisentwässerung in der Doppelspur

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

Zu EK2:
N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en).

Zu EK3:
N4 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute).
Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich.
Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch.
Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Situation vor Ort aus dem allgemein öffentlichen Bereich zu besichtigen und sich so einen Eindruck der örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.