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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1212639
24.08.2021|Projekt-ID 225069|Meldungsnummer 1212639|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N04, 080210, EP KÜBRU, EP Küssnacht - Brunnen / PV Zusatzleistungen - NACHTRAG

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: INGE A4 SZ
Name: c/o Jauslin Stelber AG, Gartenstrasse 15,  4132  Muttenz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'502'552.75 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: INGE A4 SZ best. aus Jauslin Stebler AG, Muttenz / B+S AG, Bern / Locher Ingenieure AG, Zürich

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB (Folgeauftrag)

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.08.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.