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12.08.2021|Projekt-ID 225078|Meldungsnummer 1212779|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 12.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Warengruppe Informatik, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von Projekt (21073) 802 Beschaffung Applikation «Störfallrisiken Eisenbahn» BASE, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

26.08.2021
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 01.10.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

06.10.2021, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.2 Projekttitel der Beschaffung

(21073) Beschaffung Applikation «Störfallrisiken Eisenbahn» BASE

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(21073) 802

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38221000 - Geografische Informationssysteme (GIS oder gleichwertiges System),
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung,
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung,
72211000 - Programmierung von System- und Anwendersoftware,
72212220 - Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware,
72212462 - Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware,
72230000 - Entwicklung von kundenspezifischer Software,
72243000 - Programmierung,
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software,
72262000 - Software-Entwicklung,
72267000 - Software-Wartung und -Reparatur,
72421000 - Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Entwicklung einer webbasierten Individualsoftware mit GIS-Komponenten und eIAM-Anbindung im Umfeld der Störfallvorsorge und des Eisenbahngüterverkehrs.

Eckpunkte der Individualsoftware sind:
Jährlich einmal umfangreiche Neuberechnung aller Daten, ansonsten vor allem Datenabfragen und nur Berechnungen im kleineren Rahmen.
Ca. 40 externe Datenschnittstellen.
Ca. 5 gleichzeitig zugreifende Nutzer.

Betrieb, Wartung und 3rd Level Support der Individualsoftware während fünf Jahren (Jahr 1-5).

Das Hosting ist nicht Teil dieser Beschaffung. Der Hoster wird durch den Leistungsbezüger vorgegeben.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Ittigen BE

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

84 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: OP1: Weiterentwicklung der Individualsoftware über fünf Jahre (Jahr 1-5)
OP3: Weiterentwicklung der Individualsoftware über maximal fünf weitere Jahre (Jahr 6-10)
OP2: Betrieb, Wartung und 3rd Level Support der Individualsoftware während maximal fünf Jahren (Jahr 6-10).
OP4: Transition auf einen neuen Leistungserbringer, Dauer maximal ein Jahr, während Betriebsjahren 5 bis 10 möglich.

Option OP1 Beginn: 01. Juli 2024, Ende: 30. Juni 2029
Option OP2 Beginn: 01. Juli 2029, Ende: spätestens 30. Juni 2034
Option OP3 Beginn: 01. Juli 2029, Ende: spätestens 30. Juni 2034
Option OP4 Beginn: frühestens 01. Januar 2029, Ende: spätestens 31. Dezember 2034

2.10 Zuschlagskriterien

ZK 1 Preisangebot  Gewichtung 3000 Punkte / 30 % 
ZK 2 Auftragsanalyse  Gewichtung 1500 Punkte / 15 % 
ZK 3 Verständnis Berechnungsalgorithmus  Gewichtung 1500 Punkte / 15 % 
ZK 4 Präsentation  Gewichtung 1600 Punkte / 16 % 
ZK 5 Qualitätssicherung  Gewichtung 600 Punkte / 6 % 
ZK 6 Testing  Gewichtung 600 Punkte / 6 % 
ZK 7 Wartungs- und Support-Konzept  Gewichtung 600 Punkte / 6 % 
ZK 8 Umsetzung der Entwicklung  Gewichtung 600 Punkte / 6 % 
Erläuterungen:  Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Grundauftrag bestehend aus:
Grundleistung GL1 Beginn: 01. Juli 2022, Ende: 30. Juni 2024
Grundleistung GL2 Beginn: 01. Juli 2024, Ende: 30. Juni 2029

Optionale Leistungen:
Option OP1 Beginn: 01. Juli 2024, Ende: 30. Juni 2029
Option OP2 Beginn: 01. Juli 2029, Ende: spätestens 30. Juni 2034
Option OP3 Beginn: 01. Juli 2029, Ende: spätestens 30. Juni 2034
Option OP4 Beginn: frühestens 01. Januar 2029, Ende: spätestens 31. Dezember 2034

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern und Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in folgenden Punkten:
- Entwicklung einer Webapplikation welche GIS-Komponenten enthält;
- Applizieren eines komplexen Algorithmus (siehe Anhang 6 Berechnungsalgorithmus);
- Management und Administration von RDBMS mit Spatial-Content;
- Betrieb, Wartung und Support einer Webapplikation
Er weist jede benötigte Erfahrung mit einer Referenz nach, wobei eine Referenz auch mehrere Erfahrungen abdecken kann. Der Projektabschluss der Referenz darf nicht älter als vier Jahre sein, d.h. das Projekt darf nicht vor 2017 abgeschlossen worden sein
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig verfügen, wobei die Gleichwertigkeit durch den Anbieter nachzuweisen ist.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

EK10 Audit
Der Leistungserbringer ist damit einverstanden und bestätigt, dass der Leistungsbezüger für Audits während der gesamten Vertragslaufzeit externe Spezialisten beiziehen kann, welche nicht in direkter Konkurrenz im Sinne des Auftragsgegenstands zum Anbieter stehen. Zudem gewährt der Leistungserbringer Zugriff auf auditrelevante Dokumente und Systeme.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Subunternehmen
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Das vorliegende Beschaffungsverfahren wird in deutscher Sprache geführt. Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 12.08.2021  bis  01.10.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die Firma Teradata (Schweiz) GmbH unterstützte das BAV bei der Ermittlung des grundsätzlichen Lösungsweges. Sie gilt als vorbefasst und wird deshalb von der Teilnahme (auch als Subunternehmer) an diesem Verfahren ausgeschlossen.

Die Firma Abraxas Informatik AG erhielt eine Architekturskizze des BIT und damals aktuelle Zahlen. Sie erstellte damit eine Richtofferte Hosting, welches nicht Teil dieser Ausschreibung ist. Die damaligen Informationen sind in aktualisierter Form in Anhang 5 und 6 eingeflossen und somit allen Anbietern zugänglich. Da die Abraxas Informatik AG weder über einen Wissensvorteil verfügt noch an der Ausarbeitung der vorliegenden Ausschreibung in irgendeiner Weise beteiligt war, ist sie zur Teilnahme zugelassen.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.