Abbruch- Publikationsdatum Simap: 25.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Ittigen, Abteilung Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Ittigen, Abteilung Bau,
zu Hdn. von
Peter Gerber, Rain 7,
3063
Ittigen,
Schweiz,
Telefon:
031 925 22 45,
Fax:
031 925 22 99,
E-Mail:
peter.gerber@ittigen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ittigen, Verbreiterung ARA-Strasse / Fernwärme / Wasserleitung
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Hauptmengen:
-Sträucher roden 620 m2 -Bäume fällen 16 Stk.
Nagelwand -Anker erstellen ø30mm 157 m -Spritzbeton d = 120mm Bewehrung K335, 2lagig 92 m2
Stützmauer -Aushub Vfest 350 m3 -Schalung 200 m2 -Bewehrung 10 t -Beton 80 m3
Strassenbau -Abbruch Belag 1500 m2 -Teilersatz Fundationsschicht 560 m3 -Randabschlüsse 570 m -Walzasphalt 580t -Entwässerungsleitung PP ø200 50m -Hüllbeton 45 m3 -Schlammsammler 600/800 7 Stk.
Werkleitungsbau (Wasserleitung 210 m / FW 232 m) -Aushub 770 m3 -Rohrumhüllung 220 m3 -Randabschlüsse 270 m
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
04.05.2021
im Publikationsorgan
:
simap
Meldungsnummer
1195125
3. Begründung- c) Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind vorteilhaftere Angebote zu erwarten.
4 Bemerkungen- Aufgrund der zu erwartenden Rechtskraft der Baubewilligung kann mit der Bauausführung nicht mehr wie ausgeschrieben im 2021 begonnen werden und muss auf Frühjahr 2022 verschoben werden. Als Folge davon ändern sich die Rahmenbedingungen, indem keine gegenseitigen Behinderungen und Erschwernisse mit dem Bauvorhaben Uferschutz Aare mehr stattfinden.
5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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