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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1213009
12.08.2021|Projekt-ID 225144|Meldungsnummer 1213009|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Cites-Einfuhrkontrollen von Pflanzensendungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71700000 - Kontroll- und Überwachungsleistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, Grüental, Postfach,  8820  Wädenswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'346'250.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB Den Zuschlag erhält die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, da folgende Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgabe zwingend erfüllt sein müssen:
Unabhängigkeit vom internationalen Pflanzenhandel, in hohem Masse spezifische Pflanzenkenntnis, sowie Fachwissen der Hortikultur. Aus diesen Gründen kann die Kontrollaufgabe nur von einer Schweizer Hoch- oder Fachhochschule wahrgenommen werden. Die ZHAW unterrichtet und forscht sowohl in systematischer Botanik, als auch in Hortikultur und erfüllt die Voraussetzung der Unabhängigkeit. Die ZHAW ist daher derzeit die einzige in der Schweiz vorhandene Institution, welche den Auftrag gemäss Anforderungsprofil ausreichend erfüllen kann.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.08.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.