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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1213389
13.11.2021|Projekt-ID 222584|Meldungsnummer 1213389|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 13.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden Abteilung Planung & Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden
Abteilung Planung & Bau
Frau Kerstin Schmücking,  zu Hdn. von Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,  5401  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 200 83 87,  E-Mail:  kerstin.schmuecking@baden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 261 Aufzugsanlagen
Los-Nr 1, 2
Kurze Beschreibung: Personen- + Service-aufzug, Baldachinaufzug

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Liefern und betriebsfertiges Einbauen diverser Aufzüge

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

2220pfa_06-233

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   17.06.2021
im Publikationsorgan :   SIMAP
Meldungsnummer 1203093

3. Begründung

b) kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt

4 Bemerkungen

Die Wiederholung des Verfahrens erfolgt als freihändiges Verfahren.
(Gestützt auf das Submissionsdkret §8, Absatz 3c.)

5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diesen Verfahrensbbruch kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation bei der Stadt Baden, Abteilung Planung und Bau; Rathausgasse 5 in 5400 Baden , Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.

2.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss der Ziffer 1 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

3.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.