Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Projets Région West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Projets Région West,
zu Hdn. von
Susanne Faber, elektronisch auf SBB SharePoint,
via
eine E-Mail-Adresse für die Abgabe des Angebots,
Schweiz,
E-Mail:
susanne.faber@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bau von neuen Marquisen // Fribourg
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Arbeiten zur Umgestaltung des Freiburger Bahnhofs sind in zwei Teile gegliedert.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft nur die Lieferung und Installation von :
-neue Vordächer auf Plattform 2/3 (einschließlich Metallrahmen und Abdeckung)
-Neue Vordächer an der Entstehung der Avenue du Midi (einschließlich Metallrahmen und Abdeckung)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39522120 - Sonnensegel, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SOTTAS SA, Rue de l'Industrie 30,
1630
Bulle,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 10'855'142.45 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.04.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1189147
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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