Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
19.08.2021 Publikationsdatum Simap: 19.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Beschaffung Kantonsspital Baselland Zentrale Vergabestelle,
zu Hdn. von
Beschaffung, Mühlemattstrasse 26,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
ksbl.zek@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalplanerteam ambulantes Operationszentrum KSBL im Standort Bruderholz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit vorliegender Ausschreibung wird ein Generalplanerteam gesucht für den Neubau eines ambulanten Operationszentrums, dem "OPERA Baselland", welches das Projekt sowohl in architektonischer und funktioneller als auch in wirtschaftlicher Hinsicht optimiert planen und realisieren kann.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71530000 - Beratung im Bauwesen, | | 71541000 - Projektmanagement im Bauwesen, | | 71248000 - Projektaufsicht und Dokumentation, | | 71520000 - Bauaufsicht |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Arbeitsgemeinschaft Blaser Butscher Architekten
Name: Butscher Architekten AG, Kirschgartenstr. 5,
4051
Basel,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 950'558.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: bestes Preis-/ Leistungsverhältnis
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.06.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1200053
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung:
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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