Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SO
20.08.2021 Publikationsdatum Simap: 20.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: KEBAG AG
Beschaffungsstelle/Organisator: KEBAG AG,
zu Hdn. von
Markus Juchli, Emmenspitz,
4528
Zuchwil,
Schweiz,
Telefon:
+41326865450,
Fax:
+41326865440,
E-Mail:
markus.juchli@kebag.ch,
URL
www.kebag.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 17.09.2021
- Bemerkungen: Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen, dem Vertragsentwurf (Vertragsbestandteile A – D inkl. Beilagen) und dem Verfahren werden ausschliesslich schriftlich beantwortet.
Fragen sind bis zu obengenanntem Termin auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt auf www.simap.ch laufend bis spätestens am 24.09.2021.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.10.2021 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
− Massgeblich für die Fristwahrung ist der termingerechte Eingang des vollständigen Angebots beim Auftraggeber. Poststempel, Belege von Kurierdiensten oder Ähnliches werden
nicht berücksichtigt. − Den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung hat in jedem Fall der Anbieter zu erbringen. − Die Einreichung des Angebotes erfolgt in verschlossenem Behältnis (Kuvert, Schachtel) versehen mit einem beschrifteten orangen Kleber. − Folgende Angaben sind auf dem Kleber zu notieren: «Bitte nicht öffnen, KEBAG Enova, Los 6.5 Notstromdiesel-Anlage, Absender». − Die Angebotsunterlagen sind einfach in rechtsgültig unterzeichneter Papierform und in dreifacher Ausführung elektronisch (USB-Stick) abzugeben. − Widersprechen sich Papierform und elektronische Daten, so gilt die rechtsgültig unterzeichnete Papierform.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 11.10.2021, Ort:
Emmenspitz, Bemerkungen:
Die Offertöffnung erfolgt nicht öffentlich am Montag 11.10.2021. Das anonymisierte Protokoll wird den Anbietern auf Verlangen zugeschickt.
Vorgesehener Termin der Publikation des Vergabeentscheids und Versand der entsprechenden Verfügungen an die Anbieter: Februar 2022.
Vorgesehener Termin der Unterzeichnung des Werkvertrags zwischen der KEBAG AG und dem Anbieter: März 2022.
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Planung und Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- KEBAG Enova, Los 6.5 Notstromdiesel-Anlage
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Keine Angabe
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31682510 - Notstromsysteme, | | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung, | | 42961000 - Steuerungs- und Kontrollsystem, | | 44611000 - Tanks, | | 45315700 - Installation von Schaltanlagen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teile A-D.
Das Los 6.5 umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung und Dokumentation der Notstromanlage von der Kehrichtverwertungsanlage, insbesondere bestehend aus: − Notstromdieselaggregaten (2 Stück) − Treibstoffanlagen − Abgasanlagen − Drehstrom-Synchrongeneratoren − Steuerung- und Schutztechnik
2.7 Ort der Ausführung- KEBAG AG
Emmenspitz 4528 Zuchwil
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 31.03.2022, Ende: 31.12.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Folgende Optionen sind anzubieten:
• C1-7 Option: Wartungsvertrag • C1-8 Option: Notstromdiesel-Aggregate mit 2'000 kW bzw. 2’500 kVA Die ausschreibende Stelle prüft die Wirtschaftlichkeit der Optionen und behält sich vor, die Option auszulösen oder auch nicht.
2.10 Zuschlagskriterien- Zuschlagskriterium 1: Wirtschaftlichkeit
Gewichtung 60%
Zuschlagskriterium 2: Anlagentechnik
Gewichtung 30% Zuschlagskriterium 3: Projektorganisation
Gewichtung 5% Zuschlagskriterium 4: Angebotsqualität
Gewichtung 5% Erläuterungen:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Die Bewertung erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen anhand der publizierten Zuschlagskriterien. Weitere Details zu der Bewertung sind im Teil 0 unter Ziffer 5.1 ersichtlich. Die Angebotspräsentation dient dazu, die vorgenommene Bewertung zu überprüfen. Nicht alle Anbieter werden zu einer Angebotspräsentation eingeladen.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 31.03.2022 und Ende 31.12.2025
- Bemerkungen: Die voraussichtlichen Termine sind dem Projektterminplan (Beilage DA03) zu entnehmen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Ausschreibung richtet sich an Einzelunternehmen, welche das Beschaffungsobjekt gesamtverantwortlich realisieren können.
Es findet keine Begehung statt. Es findet eine Angebotspräsentation auf Einladung des Auftraggebers statt: − Datum: Voraussichtlich November 2021 − Anmeldung: Auf die Einladung hin sind Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Teilnehmenden an Jonas Bütikofer (buej@tbf.ch) zu senden − Ort: KEBAG AG, Emmenspitz, 4528 Zuchwil/ ggf. virtuell − Teilnehmer: Die Anwesenheit des vorgesehenen Projektleiters ist erwünscht.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teile A-D.
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teile A-D.
Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen Teile A-D.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmer, insbesondere für Basic- und Detailengineering, sind mit der Offerteingabe anzugeben. Nachträglich können Subunternehmer nur mit schriftlicher Zustimmung der KEBAG AG beigezogen werden. Die Selbstdeklaration (Beilage D02) und die Nachweise, gemäss Beilage D03 nach § 5 Absatz 2 SubV des Kantons Solothurn, sind für Subunternehmer ebenfalls einzureichen.
Das Fehlen dieser Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Anbieter, welche nicht sämtliche Eignungskriterien erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. − Eignungskriterium 1: Hinreichende technische Befähigung Der Anbieter muss mindestens zwei Referenzen vorlegen können, welche, verglichen mit dem Beschaffungsobjekt, eine ähnlich komplexe Leistung in Bezug auf den Arbeitsumfang aufweist und insbesondere: • in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommen wurde oder sich in Montage befindet, • nach schweizerischer oder europäischer Gesetzgebung abgewickelt wurde oder wird, • ähnliche Hauptmerkmale bezogen auf die Bestückung der Notstromdiesel-Anlagen aufweist. Die Eignung als Referenzprojekt ist zu begründen. − Eignungskriterium 2: Hinreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter muss wirtschaftlich und finanziell in der Lage sein, Projekte im Umfang dieser Ausschreibung abzuwickeln. Dies ist anhand des letzten Geschäftsberichts und des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 5 Jahre, in dem für das Angebot relevanten Tätigkeitsbereich, zu belegen. Ein Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 50% der Angebotssumme oder höher erfüllt das Eignungskriterium. Zusätzlich müssen die im Werkvertrag (Teile A und B) vorgesehenen Anforderungen bezüglich der beizubringenden finanziellen Garantien und bezüglich des Versicherungsschutzes erfüllt werden können. − Eignungskriterium 3: Selbstdeklaration und Nachweise Der Anbieter muss seinen arbeitsrechtlichen und sozialen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen. − Eignungskriterium 4: Qualitätsmanagementsystem Der Anbieter muss über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (ISO Zertifizierung oder vergleichbar) verfügen.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Gefordert sind alle notwendigen Angaben und Nachweise zu den Eignungskriterien sowie zu den generellen Teilnahmebedingungen. Die nachstehend aufgelisteten, mindestens geforderten Unterlagen müssen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden und gelten als Bestandteil der Offerte: − Für Eignungskriterium 1: • Angaben zu zwei Referenzprojekten durch Ausfüllen von Ziffer 3.1 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’. − Für Eignungskriterium 2: • Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz in Ziffer 3.2 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’ • Zusage einer Bank oder einer Versicherung für die Stellung der benötigten Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien gemäss den Vorlagen DA06, DA07 und DA08 für dieses Projekt • Nachweis des Versicherungsschutzes des Anbieters anhand der Vorlage in Beilage DA09 • Zusage der Beteiligung an der Bauplatzversicherung des Auftraggebers in Ziffer 3.2 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’ • Geschäftsbericht (neueste verfügbare Version) − Für Eignungskriterium 3: • Ausfüllen von Ziffer 3.3 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’ • Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration in Beilage D02 • Mindestens verlangte Nachweise gemäss Auflistung in Beilage D03 − Für Eignungskriterium 4: • Ausfüllen von Ziffer 3.4 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’ • Gültiger Nachweis beigelegt
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Es werden keine Bedingungen für den Erhalt der Unterlagen gestellt.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.08.2021
bis
08.10.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden in elektronischer Form auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Bestehen einer Gegenrechtsvereinbarung
4.2 Geschäftsbedingungen- Für das vorliegende Verfahren gelten die Bestimmungen des vorliegenden Dokumentes und die anwendbare Gesetzgebung. Es gelten ferner die Bestimmungen, gemäss beiliegendem Vertragsentwurf Teile A bis D.
Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters haben keine Gültigkeit. Im Falle des Zuschlages wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Bauherrn basierend auf der vorliegenden Ausschreibung ein Werkvertrag abgeschlossen. Mit der Einreichung eines Angebotes erklärt der Anbieter, dass er mit dem Entwurf des Werkvertrages (Teile A-D) in den Ausschreibungsunterlagen einverstanden ist. Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden. Es werden nur Angebote in Schweizer Franken zum Verfahren zugelassen. Nachträgliche Anpassungen des Werkpreises aufgrund von Wechselkursschwankungen sind nicht zulässig. Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.
Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden. Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme den Zuschlag.
4.6 Sonstige Angaben- Der Teilnehmer ist berechtigt, auch für die übrigen Teil-Lose des Loses 6 (EMSRL-technische Ausrüstungen) des Projektes KEBAG Enova anzubieten. Er kann für diesen Fall, über den jeweiligen Rabatt hinaus, je einen «Kombinations-Rabatt» anbieten, der berücksichtigt wird, falls zwei oder auch mehrere Teil-Lose an den gleichen Anbieter gehen.
Die nachfolgend genannten Firmen erbringen im Rahmen des Projekts KEBAG Enova Leistungen für die KEBAG AG, sind daher als vorbefasst zu qualifizieren und somit für diese Ausschreibung nicht zugelassen: − TBF + Partner AG, Zürich − I.C.E. AG, Wil Die Ausarbeitung des Angebotes, einschliesslich der Beschaffung notwendiger Informationen und Nachweise sowie Erläuterungen oder Präsentationen, erfolgt unentgeltlich.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- − Website www.simap.ch
− Amtsblatt des Kantons Solothurn Der Vergabeentscheid wird den Anbietern per Verfügung eröffnet. Diese ist für den Beginn der Rechtsmittelfrist massgebend.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Die vorliegende Ausschreibung mit den Ausschreibungsunterlagen kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht, Amtshaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Solothurn.
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