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20.08.2021|Projekt-ID 225349|Meldungsnummer 1213701|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SO  20.08.2021
Publikationsdatum Simap: 20.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: KEBAG AG
Beschaffungsstelle/Organisator: KEBAG AG,  zu Hdn. von Markus Juchli, Emmenspitz,  4528  Zuchwil,  Schweiz,  Telefon:  +41326865450,  Fax:  +41326865440,  E-Mail:  markus.juchli@kebag.ch,  URL www.kebag.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

17.09.2021
Bemerkungen: Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen, dem Vertragsentwurf (Vertragsbestandteile A – D inkl. Beilagen) und dem Verfahren werden ausschliesslich schriftlich beantwortet.
Fragen sind bis zu obengenanntem Termin auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt auf www.simap.ch laufend bis spätestens am 24.09.2021.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 08.10.2021 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  − Massgeblich für die Fristwahrung ist der termingerechte Eingang des vollständigen Angebots beim Auftraggeber. Poststempel, Belege von Kurierdiensten oder Ähnliches werden
nicht berücksichtigt.
− Den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung hat in jedem Fall der Anbieter zu erbringen.
− Die Einreichung des Angebotes erfolgt in verschlossenem Behältnis (Kuvert, Schachtel) versehen mit einem beschrifteten orangen Kleber.
− Folgende Angaben sind auf dem Kleber zu notieren: «Bitte nicht öffnen, KEBAG Enova, Los 6.5 Notstromdiesel-Anlage, Absender».
− Die Angebotsunterlagen sind einfach in rechtsgültig unterzeichneter Papierform und in dreifacher Ausführung elektronisch (USB-Stick) abzugeben.
− Widersprechen sich Papierform und elektronische Daten, so gilt die rechtsgültig unterzeichnete Papierform.

1.5 Datum der Offertöffnung:

11.10.2021, Ort:  Emmenspitz, Bemerkungen:  Die Offertöffnung erfolgt nicht öffentlich am Montag 11.10.2021. Das anonymisierte Protokoll wird den Anbietern auf Verlangen zugeschickt. Vorgesehener Termin der Publikation des Vergabeentscheids und Versand der entsprechenden Verfügungen an die Anbieter: Februar 2022. Vorgesehener Termin der Unterzeichnung des Werkvertrags zwischen der KEBAG AG und dem Anbieter: März 2022.

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Planung und Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

KEBAG Enova, Los 6.5 Notstromdiesel-Anlage

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Keine Angabe

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31682510 - Notstromsysteme,
31720000 - Elektromechanische Ausrüstung,
42961000 - Steuerungs- und Kontrollsystem,
44611000 - Tanks,
45315700 - Installation von Schaltanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teile A-D.
Das Los 6.5 umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung und Dokumentation der Notstromanlage von der Kehrichtverwertungsanlage, insbesondere bestehend aus:
− Notstromdieselaggregaten (2 Stück)
− Treibstoffanlagen
− Abgasanlagen
− Drehstrom-Synchrongeneratoren
− Steuerung- und Schutztechnik

2.7 Ort der Ausführung

KEBAG AG
Emmenspitz
4528 Zuchwil

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 31.03.2022, Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Folgende Optionen sind anzubieten:
• C1-7 Option: Wartungsvertrag
• C1-8 Option: Notstromdiesel-Aggregate mit 2'000 kW bzw. 2’500 kVA
Die ausschreibende Stelle prüft die Wirtschaftlichkeit der Optionen und
behält sich vor, die Option auszulösen oder auch nicht.

2.10 Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium 1: Wirtschaftlichkeit  Gewichtung 60% 
Zuschlagskriterium 2: Anlagentechnik  Gewichtung 30% 
Zuschlagskriterium 3: Projektorganisation  Gewichtung 5% 
Zuschlagskriterium 4: Angebotsqualität  Gewichtung 5% 
Erläuterungen:  Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet.
Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Die Bewertung erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen anhand der publizierten Zuschlagskriterien. Weitere Details zu der Bewertung sind im Teil 0 unter Ziffer 5.1 ersichtlich.
Die Angebotspräsentation dient dazu, die vorgenommene Bewertung zu überprüfen. Nicht alle Anbieter werden zu einer Angebotspräsentation eingeladen.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 31.03.2022 und Ende 31.12.2025
Bemerkungen: Die voraussichtlichen Termine sind dem Projektterminplan (Beilage DA03) zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die Ausschreibung richtet sich an Einzelunternehmen, welche das Beschaffungsobjekt gesamtverantwortlich realisieren können.
Es findet keine Begehung statt.
Es findet eine Angebotspräsentation auf Einladung des Auftraggebers statt:
− Datum: Voraussichtlich November 2021
− Anmeldung: Auf die Einladung hin sind Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Teilnehmenden an Jonas Bütikofer (buej@tbf.ch) zu senden
− Ort: KEBAG AG, Emmenspitz, 4528 Zuchwil/ ggf. virtuell
− Teilnehmer: Die Anwesenheit des vorgesehenen Projektleiters ist erwünscht.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teile A-D.

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teile A-D.
Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen Teile A-D.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmer, insbesondere für Basic- und Detailengineering, sind mit der Offerteingabe anzugeben. Nachträglich können Subunternehmer nur mit schriftlicher Zustimmung der KEBAG AG beigezogen werden. Die Selbstdeklaration (Beilage D02) und die Nachweise, gemäss Beilage D03 nach § 5 Absatz 2 SubV des Kantons Solothurn, sind für Subunternehmer ebenfalls einzureichen.
Das Fehlen dieser Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Anbieter, welche nicht sämtliche Eignungskriterien erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
− Eignungskriterium 1: Hinreichende technische Befähigung
Der Anbieter muss mindestens zwei Referenzen vorlegen können, welche, verglichen mit dem Beschaffungsobjekt, eine ähnlich komplexe Leistung in Bezug auf den Arbeitsumfang aufweist und insbesondere:
• in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommen wurde oder sich in Montage befindet,
• nach schweizerischer oder europäischer Gesetzgebung abgewickelt wurde oder wird,
• ähnliche Hauptmerkmale bezogen auf die Bestückung der Notstromdiesel-Anlagen aufweist.
Die Eignung als Referenzprojekt ist zu begründen.
− Eignungskriterium 2: Hinreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter muss wirtschaftlich und finanziell in der Lage sein, Projekte im Umfang dieser Ausschreibung abzuwickeln. Dies ist anhand des letzten Geschäftsberichts und des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 5 Jahre, in dem für das Angebot relevanten Tätigkeitsbereich, zu belegen. Ein Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 50% der Angebotssumme oder höher erfüllt das Eignungskriterium. Zusätzlich müssen die im Werkvertrag (Teile A und B) vorgesehenen Anforderungen bezüglich der beizubringenden finanziellen Garantien und bezüglich des Versicherungsschutzes erfüllt werden können.
− Eignungskriterium 3: Selbstdeklaration und Nachweise
Der Anbieter muss seinen arbeitsrechtlichen und sozialen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen.
− Eignungskriterium 4: Qualitätsmanagementsystem
Der Anbieter muss über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (ISO Zertifizierung oder vergleichbar) verfügen.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Gefordert sind alle notwendigen Angaben und Nachweise zu den Eignungskriterien sowie zu den generellen Teilnahmebedingungen. Die nachstehend aufgelisteten, mindestens geforderten Unterlagen müssen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden und gelten als Bestandteil der Offerte:
− Für Eignungskriterium 1:
• Angaben zu zwei Referenzprojekten durch Ausfüllen von Ziffer 3.1 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’.
− Für Eignungskriterium 2:
• Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz in Ziffer 3.2 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’
• Zusage einer Bank oder einer Versicherung für die Stellung der benötigten Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien gemäss den Vorlagen DA06, DA07 und DA08 für dieses Projekt
• Nachweis des Versicherungsschutzes des Anbieters anhand der Vorlage in Beilage DA09
• Zusage der Beteiligung an der Bauplatzversicherung des Auftraggebers in Ziffer 3.2 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’
• Geschäftsbericht (neueste verfügbare Version)
− Für Eignungskriterium 3:
• Ausfüllen von Ziffer 3.3 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’
• Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration in Beilage D02
• Mindestens verlangte Nachweise gemäss Auflistung in Beilage D03
− Für Eignungskriterium 4:
• Ausfüllen von Ziffer 3.4 des Formulars D01 ‘Angaben des Anbieters’
• Gültiger Nachweis beigelegt

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Es werden keine Bedingungen für den Erhalt der Unterlagen gestellt.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.08.2021  bis  08.10.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden in elektronischer Form auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Bestehen einer Gegenrechtsvereinbarung

4.2 Geschäftsbedingungen

Für das vorliegende Verfahren gelten die Bestimmungen des vorliegenden Dokumentes und die anwendbare Gesetzgebung. Es gelten ferner die Bestimmungen, gemäss beiliegendem Vertragsentwurf Teile A bis D.
Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters haben keine Gültigkeit.
Im Falle des Zuschlages wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Bauherrn basierend auf der vorliegenden Ausschreibung ein Werkvertrag abgeschlossen. Mit der Einreichung eines Angebotes erklärt der Anbieter, dass er mit dem Entwurf des Werkvertrages (Teile A-D) in den Ausschreibungsunterlagen einverstanden ist.
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden.
Es werden nur Angebote in Schweizer Franken zum Verfahren zugelassen. Nachträgliche Anpassungen des Werkpreises aufgrund von Wechselkursschwankungen sind nicht zulässig.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.
Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden.
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme den Zuschlag.

4.6 Sonstige Angaben

Der Teilnehmer ist berechtigt, auch für die übrigen Teil-Lose des Loses 6 (EMSRL-technische Ausrüstungen) des Projektes KEBAG Enova anzubieten. Er kann für diesen Fall, über den jeweiligen Rabatt hinaus, je einen «Kombinations-Rabatt» anbieten, der berücksichtigt wird, falls zwei oder auch mehrere Teil-Lose an den gleichen Anbieter gehen.
Die nachfolgend genannten Firmen erbringen im Rahmen des Projekts KEBAG Enova Leistungen für die KEBAG AG, sind daher als vorbefasst zu qualifizieren und somit für diese Ausschreibung nicht zugelassen:
− TBF + Partner AG, Zürich
− I.C.E. AG, Wil
Die Ausarbeitung des Angebotes, einschliesslich der Beschaffung notwendiger Informationen und Nachweise sowie Erläuterungen oder Präsentationen, erfolgt unentgeltlich.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

− Website www.simap.ch
− Amtsblatt des Kantons Solothurn
Der Vergabeentscheid wird den Anbietern per Verfügung eröffnet. Diese ist für den Beginn der Rechtsmittelfrist massgebend.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Die vorliegende Ausschreibung mit den Ausschreibungsunterlagen kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht, Amtshaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Solothurn.