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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1213891
04.09.2021|Projekt-ID 225393|Meldungsnummer 1213891|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  LU  04.09.2021
Publikationsdatum Simap: 04.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt Stadt Luzern
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Luzern
Tiefbauamt,  zu Hdn. von Lukas Deschwanden, Industriestrasse 6,  6005  Luzern,  Schweiz,  Telefon:  041 208 86 86,  Fax:  041 208 86 99,  E-Mail:  lukas.deschwanden@stadtluzern.ch,  URL www.stadtluzern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

24.09.2021

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.10.2021 Uhrzeit: 14:00

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.10.2021, Bemerkungen:  Es wird keine öffentliche Öffnung der Angebote durchgeführt. Das Offertöffnungsprotokoll wird allen Anbietern zugestellt.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Neugestaltung Bahnhofstrasse / Aufwertung Seidenhofstrasse / Velostation

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

I414004

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Notwendige Ingenieurleistungen, insbesondere Ingenieur-, und Spezialistendienstleistungen für das Projekt
"Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation/Aufwertung Seidenhofstrasse" als Gesamtplaner in den Projektphasen 32/33 (Einarbeitung), 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag); 51
(Ausführungsprojekt); 52 (Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme/Abschluss), gemäss SIA-Ordnungen 103 (2014), 106
(2007), 108 (2014)
-Strassenbau, einschliesslich Entwässerung, SIA 103
-Werkleitungsbau, SIA 103
-Geotechnik, inkl. erdmechanische Nachweise im Bau- und Endzustand, SIA 106
-Vermessung, SIA 103
-Spezialtiefbau, SIA 103
-Elektrotechnik, SIA 108
-Velostation, SIA 103, 108

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Luzern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.12.2021, Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Kompetenz Schlüsselpersonen und Verfügbarkeiten  Gewichtung 40 
Angebotspreis  Gewichtung 35 
Auftragsanalyse  Gewichtung 25 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.12.2021 und Ende 31.12.2025

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Aufträge werden nur an Anbietende vergeben, die gewährleisten:
dass sie allen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere der Bezahlung von Abgaben, Steuern und
Sozialleistungen, nachkommen,
dass sie die massgebenden schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die einschlägigen Bedingungen der Gesamtarbeitsverträge einhalten,
dass sie für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die
Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten.

3.3 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen werden innert 60 Tagen nach Erhalt bezahlt.
Die Rechnungsstellung sowie die Rapportierung haben monatlich zu erfolgen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Honorarkosten inkl. sämtlicher Nebenkosten

3.5 Bietergemeinschaft

Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen.
Eine Firma darf nur in einer Planergemeinschaft (Anbieter) als Partner an der Submission teilnehmen. Eine Firma
muss die Federführung in der Planergemeinschaft übernehmen und ist direkter Ansprechpartner des Auftraggebers.
Der Wechsel von Partnern innerhalb der Planergemeinschaft im Zeitraum zwischen der Einreichung der Offerte und
dem Vertragsabschluss ist nicht zugelassen bzw. führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters aus dem
Verfahren.
Nach Vertragsschluss gelten betreffend Wechsel von Partnern und Schlüsselpersonen innerhalb der
Planergemeinschaft die entsprechenden vertraglichen Bedingungen.

3.6 Subunternehmer

Es steht den Anbietern frei, geeignete Subplaner beizuziehen.
Es steht den Subplanern ausdrücklich frei, sich in der Offertphase mehreren anbietenden Gesamtplaner zur Verfügung
zu stellen.
Die sich unter den Parteien im Hinblick auf ein Subplanervertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten haben
ausschliesslich Wirkung für Gesamtplaner und Subplaner. Für die Besteller entstehen daraus keine Verpflichtungen.
Der Wechsel von Subplanern im Zeitraum zwischen der Einreichung der Offerte und dem Vertragsabschluss ist nicht
zugelassen bzw. führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters aus dem Verfahren.
Nach Vertragsschluss gelten betreffend Wechsel von Subplanern die entsprechenden vertraglichen Bedingungen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
Stadt Luzern
Tiefbauamt,  zu Hdn. von Lukas Deschwanden, Industriestrasse 6,  6005  Luzern,  Schweiz,  Telefon:  041 208 86 86,  Fax:  041 208 86 99,  E-Mail:  lukas.deschwanden@stadtluzern.ch,  URL www.stadtluzern.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.09.2021  bis  11.10.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Kantonsblatt des Kantons Luzern

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.