Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Insel Gruppe AG,
zu Hdn. von
Dominik Schwab, Güterstrasse 13,
3008
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 632 40 50,
E-Mail:
dominik.schwab@insel.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- RFQ Kindergitterbetten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ausschreibung von 75 Kindergitterbetten inkl. Matratzen für den Betrieb im Inselspital Bern.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39143116 - Kinderbetten, | | 39143112 - Matratzen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: HESS MEDIZINTECHNIK AG, Grabenstrasse 14,
8865
Bilten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 311'244.00 ohne MWSt.
- Name: Oba AG, Auf dem Wolf 20,
4052
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 10'200.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Angebote Oba AG - Angebot Nr. 98877584 (Los : Matratzen inkl. Instandhaltung) sowie Hess Medizintechnik AG - Angebot-Nr. 98859541 (Los Kindergitterbetten inkl. Wartung) erfüllen unter Berücksichtigung der innerhalb der Ausschreibung deklarierten Gewichtungsstruktur, in den erwähnten Los - Kategorien, jeweils die höchste Punktzahl und erhalten somit die Zuschläge.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.04.2021
Meldungsnummer
1191041
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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