Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Projektierung + Realisierung,
zu Hdn. von
Markus Gerber, Werdmühleplatz 3,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 41223 14,
E-Mail:
markus.gerber@zuerich.ch,
URL
www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Segantinistrasse, Abschnitt Gsteig- bis Rebbergstrasse
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbau
Honorarberechtigte Bausumme: ca. 6,3 Mio. Franken
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Emch + Berger AG Zürich, Wasserwerkstrasse 12,
8006
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 363'433.65 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebots
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.04.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer
1193521
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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