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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1214627
23.08.2021|Projekt-ID 225546|Meldungsnummer 1214627|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N09.58 EP Martigny & Environs - Lot 111 - T/U et K Ouvrages sur N09 - Avenant 5

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233100 - Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Consortium Vema 111
Name: p.a. Jean Weibel SA, Route de Montreux 22,  1618  Châtel-St-Denis,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 7'469'830.25 ohne MWSt.
Bemerkung: Das Consortium Vema 111 besteht aus folgenden Unternehmungen: Jean Weibel SA (Châtel-St-Denis), Walo Bertschinger SA (Eclépens), Dénériaz SA (Sion) und Evéquoz SA (Conthey).

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:

Der Grundauftrag wurde im offenen Verfahren vergeben. Dieser Auftrag wird an die gleiche Arbeitsgemeinschaft vergeben, da er dem ursprünglichen Auftrag sehr ähnlich ist. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen.
Ein Wechsel der bisherigen Anbietern würde zu erheblichen Schwierigkeiten in Bezug auf die Baustelleneinrichtung, des Verfahrens zur Koordinierung der Arbeitsphasen, die Sicherheitsverfahren und die Kenntnis der auszuführenden Arbeiten führen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.08.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.