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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1215439
27.08.2021|Projekt-ID 223072|Meldungsnummer 1215439|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Justiz, Staatssekretariat für Wirtschaft, Bundesamt für Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Justiz,  zu Hdn. von Anja Risch und Rahel Müller, Bundesrain 20,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  anja.risch@bj.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) betreffend das Akzessionsprinzip beim Grundeigentum
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der Auftragnehmer führt eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) betreffend das Akzessionsprinzip beim Grundeigentum durch. Die Methodik richtet sich nach den beim Bund gültigen Vorgaben für die RFA. Die Studie soll unter Berücksichtigung aller fünf RFA-Prüfpunkte und basierend auf den weiteren Konkretisierungen im beiliegenden Pflichtenheft erfolgen.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79300000 - Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken,
79311410 - Wirtschaftsfolgenabschätzung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG, Steinenberg 5,  4051  Basel,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 89'600.00  bis  89'900.00   mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.06.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1205039

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.08.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.