Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N01.22 090037 PEB Wankdorf-Schönbühl 8-Spur - PV Bau/BSA - Nachtrag 5
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG EBA
Name: c/o Basler & Hofmann AG, Forchstrasse 395,
8032
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 275'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die IG besteht aus folgenden Mitgliedern: Basler & Hofmann Ingenieure Planer und Berater (Zürich), Emch + Berger AG Vermessungen (Bern), ACS-Partner AG (Zürich)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:
Der Grundauftrag wurde im offenen Verfahren vergeben. Dieser Auftrag wird an die gleiche Arbeitsgemeinschaft vergeben, da er dem ursprünglichen Auftrag sehr ähnlich ist. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Ein Wechsel der bisherigen Anbietern würde zu erheblichen Schwierigkeiten in Bezug auf die Baustelleneinrichtung, des Verfahrens zur Koordinierung der Arbeitsphasen, die Sicherheitsverfahren und die Kenntnis der auszuführenden Arbeiten führen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.08.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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