Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einfach Wohnen, Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen
Beschaffungsstelle/Organisator: HSSP AG,
zu Hdn. von
Tanja Jackschath, Affolternstrasse 56,
8050
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
tanja.jackschath@hssp.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach; BKP 244 Lufttechnische Anlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau eines Wohnbauprojektes mit Gewerbeeinheiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45211100 - Bauarbeiten für Wohnhäuser, | | 42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, | | 45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, | | 45331200 - Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen, | | 45331210 - Installation von Lüftungsanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 244 - Lufttechnische Anlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ASAG LÜFTUNG-KLIMA-ENERGIETECHNIK AG, Churerstrasse 115,
9470
Buchs,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 382'335.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 11.06.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Zürich
Meldungsnummer
1201555
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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