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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1215861
31.08.2021|Projekt-ID 225705|Meldungsnummer 1215861|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 31.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Katholische Kirchgemeinde Dielsdorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Katholische Kirchgemeinde Dielsdorf, Buchserstrasse 12,  8157  Dielsdorf,  Schweiz,  E-Mail:  stefan.seydl@kath.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Kirche St. Paulus, Dielsdorf BKP 230 Elektroanlagen

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

BKP 230 Elektroanlagen

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45311200 - Elektroinstallationsarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 23 - Elektroanlagen

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   27.08.2021

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   4.3 Begehungen
Anstatt :   Obligatorische Begehung am Mittwoch, 15.09.2021, 08:00 Uhr
Anmeldung mit Angabe der Namen der teilnehmenden Personen per Email an f.sidler@srzh.ch
bis am 13.09.2021
(maximal 2 Personen pro Anbieter)
Muss es heissen :   Obligatorische Begehung am Mittwoch, 15.09.2021, 15:30 bis 17:00 Uhr
Anmeldung mit Angabe der Namen der teilnehmenden Personen per Email an f.sidler@srzh.ch
bis am 13.09.2021
(maximal 2 Personen pro Anbieter)

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.