Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1215933
01.09.2021|Projekt-ID 225926|Meldungsnummer 1215933|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 01.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinderat Köniz
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Köniz,
Direktion Planung und Verkehr,
Abt. Verkehr und Unterhalt,  zu Hdn. von Anjelina Niegebar, Landorfstr. 1,  3098  Köniz,  Schweiz,  Telefon:  031 970 9463,  E-Mail:  anjelina.niegebar@koeniz.ch,  URL www.koeniz.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

10.09.2021
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind bis zum genannten Termin schriftlich im Forum von www.simap.ch zu stellen. Nach diesem Termin eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten werden am 17. September 2021 ausschliesslich auf www.simap.ch publiziert. Eine Benachrichtigung der Anbieter findet nicht statt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Unternehmung, die Antworten herunterzuladen und in ihrem Angebot zu berücksichtigen. Aus der Nichtbeachtung können im Vergabeverfahren keine Ansprüche geltend gemacht werden.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 08.10.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

11.10.2021, Bemerkungen:  Nicht öffentlich. Die Anbieter können auf Verlangen in das anonymisierte Öffnungsprotokoll Einsicht nehmen (Art. 23 Abs. 4 ÖBV).

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Köniz, Fuss- und Radweg entlang S-Bahn (LV-Verbindung), Wabern

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

2410.5010.0108

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
121 - Sichern, unterfangen, verstärken und verschieben,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
162 - Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen,
172 - Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
241 - Ortbetonbau,
315 - Vorgefertigte Elemente aus Beton und künstlichen Steinen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Bahnhof Wabern – Bächtelenpark: Bauarbeiten im bestehenden Strassenraum und entlang der S-Bahn.
Kirchstrasse – Personenunterführung Bahnhof Wabern Tiefbauarbeiten im Feld, mit Anbindungen an die Personenunterführung Bahnhof Wabern und der Kirchstrasse.

2.7 Ort der Ausführung

Gemeinde Köniz, Ortsteil Wabern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 15.11.2021, Ende: 31.05.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kristerien. 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.02.2022 und Ende 09.12.2022

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte
Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen
(Leistungsortsprinzip)
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, den Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
Wirtschaftliche, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und
Garantiefrist nach SIA 118.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen

3.6 Subunternehmer

Allfällige Unterakkordanten sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die
Subunternehmen einzureichen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle
bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
- Bauhauptgewerbe: FAR-Bestätigung
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht
älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise
zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen
Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 01.09.2021  bis  17.09.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit
Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebots.

4.3 Begehungen

keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die
Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch (Originaltext) und Amtsblatt des Kantons Bern (gleichentags oder bis 14 Tage später).

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei Regierungsstatthalteramt Bern-
Mittelland, Postgasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.