Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N09.58 080331 EP Martigny & Environs - Lot 230 - Viaduc de Riddes - Nachtrag 2
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: IngPhi SA, Rue Centrale 9bis,
1003
Lausanne,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 548'142.30 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:
Der Grundauftrag wurde im offenen Verfahren vergeben. Bei dem Projekt haben sich unvorhergesehene Änderungen ergeben, die zusätzliche Dienstleistungen erfordern. Die Projektstudien für das Viaduc de Riddes erfordern umfassende technische und örtliche Kenntnisse über die bisher durchgeführten Arbeiten. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Viaduc de Riddes sind anspruchsvoll und können nur von einem Anbieter erbracht werden, der mit dem Arbeitsablauf und den Besonderheiten dieses komplexen Projekts vertraut ist. Es kommt nur der ursprüngliche Bieter in Frage, da ein Wechsel des Anbieters zu großen Schwierigkeiten führen würde, da die zusätzlichen Dienstleistungen an den Abschluss der Arbeiten im Anschluss an eine bereits festgelegte erste Projektphase gebunden sind.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.08.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|