Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung Depot Glisergrund BKP 24 Heizungsanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Los 1: Im Stellwerkraum werden neu zwei neue Klimaschränke installiert. Diese bauseitigen Klimaschränke müssen mit dem
Aussenverdampfer verbunden werden. Die nötigen Sicherheitsapparate und Armaturen werden eingebaut.
Los 2: Bei der Depoterweiterung wird die bestehende Waschanlage durch eine neue Waschanlage ersetzt. Diesbezüglich werden zwei Heizvarianten ausgeschrieben: - Variante Kreislaufverbund System (KVS) - Variante Aufstellung auf dem Dach. Installation von Luftheizapparaten zur Beheizung des Raumes. Installation von Deckenstrahlplatten zur Beheizung der Arbeitsgruben. Anschluss an bestehende Leitungen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lauber IWISA AG, Kehrstrasse 14,
3904
Naters,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 746'231.80 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.06.2021
im Publikationsorgan: Simap
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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