Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Fachhochschule Nordwestschweiz
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachhochschule Nordwestschweiz,
zu Hdn. von
Martin Wernli, Bahnhofstrasse 6,
5210
Windisch,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 202 77 00,
E-Mail:
martin.wernli@fhnw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag zur Beschaffung von Bürobedarf, Kopierpa-pier und Toner der FHNW
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die FHNW sucht eine Partnerin im Bereich Bürobedarf, welche den Bürobedarf der FHNW (Büromaterial, Bürogeräte, Kopierpapier, Tonermodule und ähnlichem) mit ihren Produkten abdecken kann.
Mit der bestplatzierten Partnerin (Zuschlagsempfängerin) wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen, welcher die Zusammenarbeit und Beziehung während der gesamten Vertragsdauer regelt.
Die Partnerin muss in der Lage sein die FHNW mit den von ihr definierten Produkten des Bürobedarfs zu beliefern und diese, wenn gefordert an Lager zu führen.
Zu beliefern sind alle Standorte der FHNW.
Mit der Vergabe diese Rahmenvertrages behält sich die FHNW die Möglichkeit auf Folge-Aufträge nach Freihändiger Vergabe vor.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30192700 - Büromaterial |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4,
8953
Dietikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'864.78 ohne MWSt. Bemerkung: Preisangebot gemäss Warenkatalog - ohne Mengengerüst, bei prognostiziertem Auftragsvolumen von CHF 500'000 pro Jahr
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.06.2021
im Publikationsorgan: - Amtsblatt Kanton Aargau
Meldungsnummer
1196321
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheides schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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