Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bauverwaltung Muri bei Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung Muri bei Bern,
zu Hdn. von
Petra Heger, Thunstrasse 74,
3074
Muri bei Bern,
Schweiz,
Telefon:
0041319505468,
E-Mail:
petra.heger@muri-guemligen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schulanlage Seidenberg Provisorium
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Architekturleistungen SIA Phase 5
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2 - Gebäude,
| | 4 - Umgebung,
| | 5 - Baunebenkosten,
| | 6 - Reserve,
| | 9 - Ausstattung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Claus Löbner Studio AG, Junkerngasse 14,
3011
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 164'500.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Ergänzungsauftrag an den bereits beauftragten Architekten.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Auftrag wird freihändig vergeben, weil es sich um einen Ergänzungsauftrag an den bereits zuvor beauftragten Architekten in der zeitlich dringlichen Angelegenheit eines Schulraumprovisoriums handelt, das auf Sommer 2022 zur Verfügung stehen muss. Ein Wechsel des Architekten in dieser Phase würde insbesondere aufgrund dieser zeitlichen Dringlichkeit sowie auch aus urheberrechtlichen Gründen für die Gemeinde zu erheblichen Schwierigkeiten und Mehrkosten führen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.10.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25,
3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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