Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eawag
Beschaffungsstelle/Organisator: Eawag,
zu Hdn. von
Finanzabteilung FA, Urs Roos, Überlandstrasse 133,
8600
Dübendorf,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 765 6443,
E-Mail:
urschristoph.roos@eawag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Submission Reinigungsdienstleistung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Auftragsnehmer ist zuständig für die Unterhaltsreinigung, Entsorgung sowie Beschaffen und Verteilen von Verbrauchsmaterial. Details siehe Pflichtenheft.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90911000 - Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Dosim SA, Zweigniederlassung Ittigen, Worblentalstrasse 32,
3063
Ittigen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'386'824.90 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Total Kosten der Vertragslaufzeit von 5 Jahren inklusive aller Optionen (KIPA, Fensterreinigung und Innenverglasung)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlagsempfänger erreichte in der Evaluation über alle Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl aller Bewerber.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.03.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1185039
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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