Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern, Eigerplatz 3,
3000
Bern 14,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung@bernmobil.ch,
URL
www.bernmobil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung Tramdepot Bolligenstrasse - BKP 221.8 Spezielle lichtdurchlässige Bauteile
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
BERNMOBIL beabsichtigt für die Erweiterung des Tramdepots an der Bolligenstrasse 58 die speziellen, äusseren, lichtdurchlässigen Bauteile zu beschaffen inkl. Montage. Details zum Beschaffungsgegenstand sind dem Werkvertrag mit seinen Anhängen zu entnehmen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45441000 - Verglasungsarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2218 - Spezielle äussere lichtdurchlässige Bauteile |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten,
| | 378 - Profilbaugläser, Glassteine, Betongläser (Glasbausteine) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Mevo Fenster AG, Christoph Merian-Ring 25+27,
4153
Reinach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'090'078.85 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat das wirtschaftlich günstigste Angebot gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen definierten Zuschlagskriterien eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.04.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1190971
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, seit Eröffnung mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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