Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 04.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Konzerneinkauf Dienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.dienstleistungen@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bahnersatz geplant
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das vorliegende Beschaffungsprojekt umfasst ausschliesslich die planbaren Bahnersatzleistungen. Aufgrund von Bauarbeiten an der Bahninfrastruktur müssen Züge durch Busse ersetzt und somit Reisende durch einen Busbetrieb auf der Strasse befördert werden. Im Rahmen der Beförderungspflicht der Passagiere ist ein entsprechend zuverlässig funktionierender Bahnersatz von höchster Wichtigkeit. Eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen der SBB und den Anbietern von Personentransporten auf der Strasse, ist eine Voraussetzung, um geplanten Bahnersatz erfolgreich abwickeln zu können und damit den Reisenden ein zuverlässiges Reiseangebot zu ermöglichen. Daher werden mit 50 Anbietern Rahmenverträge abgeschlossen. Die entsprechenden zukünftigen Vertragspartner werden für die SBB sowie Bezugsberechtigte ab dem 1.1.2023 den planbaren Bahnersatz ausführen.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 2021/KEK/035
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße), | | 60130000 - Personensonderbeförderung (Straße), | | 60140000 - Bedarfspersonenbeförderung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
16.08.2021
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1207015
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 27.09.2021 17:00 Neu: 11.10.2021 17:00
4.4 Sonstige Angaben- Berichtigung in Bezug auf die Teuerung:
Für den Ausgleich der Teuerung von Kosten für Treibstoff/Energie gilt folgende Regel: Im Zweijahresrhythmus gewährt die SBB den Lieferanten einen Teuerungszuschlag auf einem Anteil von 10% der gemäss Preisblatt berechneten Kosten für ein Projekt. Dabei wird die Teuerung ausgehend vom ASTAG-Strassentransportindex (Stand 2021) erstmals für das Jahr 2026 kompensiert, wenn die initiale Vertragslaufzeit verlängert wird. Sofern der Index gegenüber 2021 sinkt, fällt die Regel zugunsten der SBB aus. Für den Ausgleich der Teuerung von Personalkosten gilt analog die Regel: Zugrunde liegender Kostenanteil an den Gesamtprojektkosten: 60%; Angewendeter Index: Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).
In Folge dieser Berichtigung verlängern wir die Frist für die Einreichung der Angebote s. 4.2.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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