Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung,
zu Hdn. von
Michael Rothen, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 33 11,
E-Mail:
michael.rothen@ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gebietsentwicklung "ESP Sisslerfeld"; Projektbüro und Projektmanagement
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: TBF+Partner AG, Beckenhofstrasse 35,
8042
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 820'000.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: inkl. NK
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: ☐Ohne Angabe
☒Begründung Damit die wichtigen und unbestrittenen Folgearbeiten nach der Phase "Durchführung und Abschluss der Testplanung" im Rahmen der nun anstehenden Phase "Behördenverbindliche und grundeigentümerverbindliche Planungsinstrumente sowie erforderliche Erschliessungs- und Infrastrukturprojekte" gestartet werden können, muss das Mandat der Beauftragten phasenbezogen bis Ende 2023 verlängert werden. Der Zuschlag muss aufgrund der weiterhin hohen Dringlichkeit ausgehend von der befristeten Mittelfreigabe bis Ende 2025, dem "Letter of Intent" vom 12. Dezember 2018, den Protokollauszügen der vier Gemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein sowie aufgrund der nun bestehenden dreijährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit in dieser Sache mit freihändiger Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. d und e IVöB vergeben werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.08.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diese Vergabe kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, die den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Vergabe ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Verfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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