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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1217171
09.09.2021|Projekt-ID 220515|Meldungsnummer 1217171|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  09.09.2021
Publikationsdatum Simap: 09.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Allschwil
Finanzen - Informatik - Personal
Abteilung Informatik,  zu Hdn. von Roland Stoerr, Baslerstrasse 111,  4123  Allschwil,  Schweiz,  Telefon:  061 486 25 37,  E-Mail:  roland.stoerr@allschwil.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Standortvernetzung Liegenschaften Gemeinde Allschwil
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erschliessung der in den Ausführungsbestimmungen zur Ausschreibung aufgeführten Gebäude mit einer Breitbandinfrastruktur und Bereitstellung eines IP Routing zwischen diesen Gebäuden mit einer garantierten Bandbreite. Redundante Internetanbindung am Standort der Gemeindeverwaltung.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  64210000 - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Netrics Basel AG, Münchenstein, Aliothstrasse 40,  4142  Münchenstein,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe des Auftrags erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.05.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1195281

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.09.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt BL an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.