Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
09.09.2021 Publikationsdatum Simap: 09.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Allschwil Finanzen - Informatik - Personal Abteilung Informatik,
zu Hdn. von
Roland Stoerr, Baslerstrasse 111,
4123
Allschwil,
Schweiz,
Telefon:
061 486 25 37,
E-Mail:
roland.stoerr@allschwil.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Standortvernetzung Liegenschaften Gemeinde Allschwil
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erschliessung der in den Ausführungsbestimmungen zur Ausschreibung aufgeführten Gebäude mit einer Breitbandinfrastruktur und Bereitstellung eines IP Routing zwischen diesen Gebäuden mit einer garantierten Bandbreite. Redundante Internetanbindung am Standort der Gemeindeverwaltung.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 64210000 - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, | | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Netrics Basel AG, Münchenstein, Aliothstrasse 40,
4142
Münchenstein,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrags erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.05.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1195281
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt BL an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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