Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Zürich,
zu Hdn. von
Matthias Peyer, Luggwegstrasse 65,
8048
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 411 41 72,
E-Mail:
matthias.peyer@vbz.ch,
URL
www.vbz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Fahrleistungen für den Ersatzbetrieb der Seilbahn Rigiblick
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Fahrleistungen für den Ersatzbetrieb der Seilbahn Rigiblick gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Die VBZ beauftragen den Auftragnehmer mit der Durchführung des Kleinbus-Ersatzbetriebes für die Seilbahn Rigiblick während den geplanten monatlichen und jährlichen Revisionen und grösseren Störungen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60100000 - Straßentransport/-beförderung, | | 63520000 - Transportagenturdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Dreieck - Transfer Transport und Logistik AG, Zürichstrasse 103,
8134
Adliswil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 523'225.00 ohne MWSt. Bemerkung: Inklusive den beiden Optionen über die ganze Vertragsdauer.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.05.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1197009
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, CH-8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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