Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadtspital Waid und Triemli
Beschaffungsstelle/Organisator: Bürobox GmbH,
zu Hdn. von
Gert Kilbert, Florastrasse 58,
8008
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
info@bbox-gmbh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Stadtspital Waid und Triemli | Transportdienstleistungen für den Bezug "Turm" (Triemli)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Stadtspital Waid und Triemli, hat 2014 seine Strategie überarbeitet und entschieden, den Spitalbetrieb auf die Gebäude Turm (Hochhaus, Sockelgeschosse), Neubau Bettenhaus und Behandlungstrakt zu konzentrieren. In Folge dieser wegweisenden Entscheidung wird zukünftig der Turm für Ambulatorien und Büros genutzt und die Frauenklinik in den Neubau Bettenhaus und in die Sockelgeschosse des Turms verlegt.
Für all diese Umstellungen sucht das SWT ein qualifiziertes Transportunternehmen für Transportdienstleistungen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 98392000 - Umzugsdienste, | | 79613000 - Dienstleistungen für den Personalumzug |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Möbel-Transport AG, Gaswerkstrasse 12,
8952
Schlieren,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 320'837.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Schlüssiges Gesamtkonezpt
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.05.2021
Meldungsnummer
1198177
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kanton Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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