Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Empa Dübendorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Empa,
zu Hdn. von
Oertig Martin, Ueberlandstrasse 129,
8600
Dübendorf,
Schweiz,
E-Mail:
WTO@empa.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Analytisches Rasterelektronenmikroskop
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das analytische Rasterelektronenmikroskop muss verschiedene Bildgebungsmodalitäten und erweiterte analytische Möglichkeiten (EDS und EBSD) für die detaillierte Charakterisierung verschiedener Materialien und auf unterschiedlichen Längenskalen bieten. Das neue Gerät wird ein Multi-User- und Mehrzweck-Mikroskop sein, das ein einfaches Umschalten zwischen verschiedenen Betriebsarten ermöglicht.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38511100 - Rasterelektronenmikroskope |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gloor Instruments AG, Schaffhauserstrasse 121,
8302
Kloten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 894'178.05 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Preis inkl. Optionen und Full Service Vertrag über 5 Jahre
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.06.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1202511
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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