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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1217511
08.09.2021|Projekt-ID 222407|Meldungsnummer 1217511|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Empa Dübendorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Empa,  zu Hdn. von Oertig Martin, Ueberlandstrasse 129,  8600  Dübendorf,  Schweiz,  E-Mail:  WTO@empa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Analytisches Rasterelektronenmikroskop
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Das analytische Rasterelektronenmikroskop muss verschiedene Bildgebungsmodalitäten und erweiterte analytische Möglichkeiten (EDS und EBSD) für die detaillierte Charakterisierung verschiedener Materialien und auf unterschiedlichen Längenskalen bieten. Das neue Gerät wird ein Multi-User- und Mehrzweck-Mikroskop sein, das ein einfaches Umschalten zwischen verschiedenen Betriebsarten ermöglicht.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38511100 - Rasterelektronenmikroskope

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gloor Instruments AG, Schaffhauserstrasse 121,  8302  Kloten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 894'178.05 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Preis inkl. Optionen und Full Service Vertrag über 5 Jahre

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.06.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1202511

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.09.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.