Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Zürich, Portfoliomanagement Assetmanagement,
zu Hdn. von
Mei-Lien Pung, Stampfenbachstrasse 73,
8006
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)44 634 89 30,
E-Mail:
ausschreibungen@pfm.uzh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Call for « Procuremet of a functional near infrared spectroscopy system (fNIRS)»
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung eines funktionellen Nahinfrarotspektroskopie Systems (fNIRS) für LiRI
Die Linguistische Forschungsinfrastruktur (LiRI) der Universität Zürich beabsichtigt, ein funktionelles Nahinfrarotspektroskopie System (fNIRS) sowie das notwendige Zubehör, die Software und Zusatzgeräte (Optoden-Lokalisierungssysteme) aus einer Hand zu beschaffen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33114000 - Ausrüstung für Spektroskopie, | | 33110000 - Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen, | | 33100000 - Medizinische Geräte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: MES Forschungssysteme GmbH, Am Anger 4,
82237
Woerthsee-Etterschlag,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
EUR 334'280.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.05.2021
Meldungsnummer
1196147
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.08.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach 1226, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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