Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Warengruppe Publikationen, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 463 71 74,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F21249 - Bilderfassung von hydrologischen Zeitreihen (01.01.2022 - 31.12.2024)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79999100 - Scanning, | | 79520000 - Reprografische Dienstleistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: GBL Gubler AG, Breitenstrasse 16B,
8500
Frauenfeld,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 532'576.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma GBL Gubler AG gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB, die mit ihren fachspezifischen Mitarbeitern und ihrer Hard-/Software vor Ort im BAFU in die internen Arbeitsabläufe eingebunden ist. Die Firma GBL Gubler AG ist mit der Komplexität der Dateiablage und –hierarchie bestens vertraut und kennt deren Bezug zum Bundesarchiv. Aus fachtechnischer Sicht ist ein Anbieterwechsel daher nicht zielführend.
Die Summe dieses Folgefreihänders übersteigt den Auftragswert der ursprünglichen offenen Ausschreibung nicht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.09.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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