Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 26.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau und Eniwa AG Buchs
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau, Tellistrasse 67,
5000
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
0628353500,
E-Mail:
immobilienaargau@ag.ch,
URL
www.ag.ch/immobilienaargau
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 19.11.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
1.5 Datum der Offertöffnung:- 23.11.2021
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- BKP 211 Baumeisterarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 430-700307-40-211
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45216112 - Bau von Gerichtsgebäuden |
Baukostenplannummer (BKP): | 112 - Rückbau,
| | 131 - Abschrankungen,
| | 132 - Zufahrten, Plätze,
| | 137 - Provisorische Abschlüsse und Abdeckungen,
| | 211 - Baumeisterarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Rückbau von Innenwänden, Durchbrüche für Treppen, Kanalisationsanpassungen, Ertüchtigungen Deckenplatten, Maurer- und Betonarbeiten.
Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekte gegliedert. Das Teilprojekt 1 "Gebäudehülle", wird durch die Eniwa AG vertreten, das Teilprojekt 2 "Mieterausbau", durch den Kanton Aargau.
Die Vergabe erfolgt an das vorteilhafteste Angebot beider Teilprojekte zusammengefasst, wobei für jedes Teilprojekt mit der entsprechenden Bauherrschaft ein separater Werkvertrag abgeschlossen wird.
2.7 Ort der Ausführung- Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Unternehmervarianten können zusätzlich als Ergänzung zum vollständig kalkulierten Grundangebot gemäss der hier publizierten Ausschreibung (Leistungsverzeichnis und Planbeilagen des Architekten) eingericht werden.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gemäss den in den Unterlagen genannten Termine.
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 26.10.2021
bis
19.11.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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