Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Aarburg Bau Planung Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Aarburg Bau Planung Umwelt,
zu Hdn. von
Lars Bolliger, Städtchen 37,
4663
Aarburg,
Schweiz,
E-Mail:
lars.bolliger@aarburg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Gemeinde Aarburg Bau Planung Umwelt
Kennwort : Oferteingabe Sanierung Rathaus und Ausbau Winkel (Couvert nicht öffnen), Städtchen 37,
4663
Aarburg,
Schweiz,
E-Mail:
lars.bolliger@aarburg.ch
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 07.10.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind in Papierform einzureichen
Datum Poststempel ( A-Post)
1.5 Datum der Offertöffnung:- 12.10.2021, Ort:
4663 Aarburg
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Rathaus Ausbau Winkelgebäude 4663 Aarburg
2.4 Aufteilung in Lose?-
Ja
Angebote sind möglich für:
alle Lose
CPV: | 45216110 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten |
Kurze Beschreibung: Sanierung Rathaus und Ausbau Winkel Ausführungsbeginn: 17.01.2022 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 20 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Nein Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien |
CPV: | 45216110 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2210 - Fenster aus Holz |
Kurze Beschreibung: Sanierung Rathaus und Ausbau Winkel Ausführungsbeginn: 17.01.2022 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 20 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Nein Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien |
CPV: | 45216110 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 271 - Gipserarbeiten |
Kurze Beschreibung: Sanierung Rathaus und Ausbau Winkel Ausführungsbeginn: 14.03.2022 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 17 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Nein Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien |
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45216110 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten,
| | 2210 - Fenster aus Holz,
| | 271 - Gipserarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Sanierung Rathaus Ausbau Winkelgebäude
2.7 Ort der Ausführung- 4663 Aarburg
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.09.2021
bis
07.10.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- BKP 211 Baumeisterarbeiten
Begehung am 15.09.2021 08.00 Uhr Zeitbudget 1h Städtchen 37 4663 Aarburg
4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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