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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1218201
13.09.2021|Projekt-ID 221006|Meldungsnummer 1218201|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilier
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilier, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Payerne/VD - Flugplatz – Brandausbildungszentrum "Phenix", BKP 421 Gärtnerarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Bau eines Ausbildungszentrums für die Brandbekämpfung bei Luftfahrzeugen („PHENIX“) bestehend aus zwei Gebäuden und einem Übungsplatz mit einer Fläche von ca. 26 000 m2.
BKP 421.0 – Gärtnerarbeiten
- Bepflanzung und Begrünung: Pflanzung von ~1400 Pflanzen, Sträuchern, grösseren Bäumen
- Wiederherstellung Wiese
- Pflege der Pflanzen, Flächen und Überwachung über 3 Jahre

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 421 - Gärtnerarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bächler + Güttinger AG, Bahnhofstrasse 50,  3629  Kiesen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 79'867.80 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.05.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1197109

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.09.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.