Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen, Einkauf Konzerndienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen, Einkauf Konzerndienstleistungen,
zu Hdn. von
Marie-Ines Heide, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.dienstleistungen@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Media Einkauf und Abwicklung gesamte SBB
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung für spezialisierte Agenturen und Anbieter (3LOSE) für Leistungen im Bereich des Mediaeinkaufs, der Mediaabwicklung sowie bei Bedarf strategischer Medialeistungen. Hauptfokus liegt dabei in der Konsolidierung der Mediabudgets sämtlicher SBB Divisionen (und wo möglich auch Tochtergesellschaften). Ziel der Beschaffung ist, die bestmöglichen Konditionen für den Einkauf von Medialeistungen und Platzierungen durch ein konsolidiertes Gesamtbudget herauszuholen Der vollständige Beschaffungsgegenstand kann aus den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Offline-Media (Print, OoH, TV, Kino, Radio, etc.)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[13] Werbung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79340000 - Werbe- und Marketingdienstleistungen, | | 79341000 - Werbedienste, | | 79342000 - Marketing |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: HAVAS Media AG, Morgartenstrasse 6,
8004
Zürich,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 2'524'942.00
bis 3'353'176.00
ohne MWSt.
- Name: mediakanzlei AG, Sandrainstrasse 11,
8156
Oberhasli,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 2'524'942.00
bis 3'525'176.00
ohne MWSt. Bemerkung: Optionaler Zuschlag, Dieser kommt zum Zuge, sollte der Zuschlagsempfänger im ersten Vertragsjahr nicht zur vollen Zufriedenheit der SBB arbeiten.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war in erster Linie das Zuschlagskriterium «Qualität der Leistung» sowie in zweiter Linie das Zuschlagskriterium «Preis» bei welchen der Zuschlagsempfänger jeweils eine hohe Punktzahl erreicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 31.03.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1186149
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.10.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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