Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe, Stadtgrün Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe, Stadtwerk Winterthur, Einkauf Logistik und Liegenschaften,
zu Hdn. von
Stephan Roost, Untere Schöntalstrasse 12,
8406
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
stephan.roost@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Dienstleistung Holzhackschnitzel
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Hacken von Holz und Lieferung der Holzschnitzel franko Schnitzelbunker an verschiedene Verbrauchsorte. Leistung gemäss detailliertem Leistungsbeschrieb
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 77000000 - Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht, | | 77200000 - Dienstleistungen in der Forstwirtschaft |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: N.U.P Umweltpflegetechnik GmbH, Riedhofstrasse 159,
8408
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'989'328.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.06.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1204031
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
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