Abbruch- Publikationsdatum Simap: 21.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Untersiggenthal, Gemeinderat
Kornfeldweg 2, 5417 Untersiggenthal
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Untersiggenthal Abteilung Bau und Planung,
zu Hdn. von
Pius Murmann, Kornfeldweg 2,
5417
Untersiggenthal,
Schweiz,
Telefon:
056/298'03'05,
E-Mail:
pius.murmann@untersiggenthal.ch,
URL
www.untersiggenthal.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 221.1 Fenster/Türen aus Holz/Metall
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- BKP 221.1 Fenster/Türen aus Holz/Metall
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- BKP 221.1 Fenster/Türen aus Holz/Metall
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45212000 - Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
03.06.2021
im Publikationsorgan
:
Rundschau Nord
Meldungsnummer
1199397
3. Begründung- d) die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben oder den Kostenrahmen deutlich überschreiten, + auch gemäss § 43, Bst. c) des IVöB vom 1.7.2021
5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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