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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1219005
26.10.2021|Projekt-ID 226697|Meldungsnummer 1219005|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau und Eniwa AG Buchs
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau, Tellistrasse 67,  5000  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  0628353500,  E-Mail:  immobilienaargau@ag.ch,  URL www.ag.ch/immobilienaargau

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 19.11.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

1.5 Datum der Offertöffnung:

23.11.2021

1.6 Art des Auftraggebers

Kanton

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

BKP 273.0 Innentüren aus Holz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

430-700307-40-273.0

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45420000 - Bautischlerei-Einbauarbeiten,
45421100 - Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Baukostenplannummer (BKP): 2730 - Innentüren

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gesamterneuerung des Innenausbaus.

Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekte gegliedert. Das Teilprojekt 1 "Gebäudehülle", wird durch die Eniwa AG vertreten, das Teilprojekt 2 "Mieterausbau", durch den Kanton Aargau.

Die Vergabe erfolgt an das vorteilhafteste Angebot beider Teilprojekte zusammengefasst, wobei für jedes Teilprojekt mit der entsprechenden Bauherrschaft ein separater Werkvertrag abgeschlossen wird.

2.7 Ort der Ausführung

Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Unternehmervarianten können zusätzlich als Ergänzung zum vollständig kalkulierten Grundangebot gemäss der hier publizierten Ausschreibung (Leistungsverzeichnis und Planbeilagen des Architekten) eingericht werden.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Gemäss den in den Unterlagen genannten Termine.

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 26.10.2021  bis  19.11.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.