Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona divisione Infrastruttura stradale est,
zu Hdn. von
"N13 EP19 Splügen West - Untere Rüti, Baumeister Umfahrung Grüne Brücke", Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 EP19 Splügen West - Untere Rüti, Baumeister Umfahrung Grüne Brücke mit Hilfsbrücke
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45221111 - Bau von Straßenbrücken |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: METTLER PRADER AG,
7000
Chur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 5'860'505.45 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Beurteilung aller Zuschlagskriterien erweist sich das Angebot der METTLER PRADER AG, 7004 Chur, als vorteilhaftestes Angebot. Das Angebot überzeugt mit einer guten Analyse der erforderlichen Arbeiten und dem eingesetzten Baustellenkader.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.02.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1182157
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- 1. Zuschlagskriterien (ZK)
ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 40%.
ZK2: DAUER DER ARBEITEN: GEWICHTUNG 15%, unterteilt in: 2.1 Bauzeit bis Fertigstellung Umfahrung ausserhalb N13: 4%; 2.2 Bauzeit Rückbau Umfahrung ausserhalb N13 und Fertigstellung Trassen: 4% 2.3 Nachteinsätze mit Verkehrsbehinderungen: 7%.
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DER BAUABLÄUFE: GEWICHTUNG 15%, unterteilt in: 3.1 Plausibilität des Bauprogrammes: 10%; 3.2 Qualität und Plausibilität der Bauabläufe: 5%.
ZK4: QUALITÄT/ PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS GEWICHTUNG 15%, unterteilt in: 4.1 Unternehmerlösung Hilfsbrücke, Statische Vorbemessung: 10%; 4.2 Technischer Bericht Umfahrung und Risikoanalyse: 5%;
ZK5: QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN GEWICHTUNG: 15%, unterteil in: 5.1 Referenzobjekt und Lebenslauf Baustellenchef/Bauführer 8% 5.2 Referenzprojekt und Lebenslauf Polier 7%.
Für jede Person wird eine einzige Note erteilt, die die vorgelegte Referenz (Analogie der Funktion und des Projektes der Referenz mit der Funktion und das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) und die dokumentierte berufliche Erfahrung (mit Bezug auf das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) betrachtet.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Bewertung ZK2.1 (Bauzeit bis Fertigstellung Umfahrung ausserhalb N13) und ZK2.2 (Bauzeit Rückbau Umfahrung ausserhalb N13 und Fertigstellung Trassen) erfolgt nach folgender Bewertungsmethode: Note 0 = Bauzeit Unternehmer über 3 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben Note 1 = Bauzeit Unternehmer über 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben Note 2 = Bauzeit Unternehmer über 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben Note 3 = Bauzeit Unternehmer von 1 Woche kürzer bis zu 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben Note 4 = Bauzeit Unternehmer über 1 Woche kürzer als vom Bauherren vorgegeben Note 5 = Bauzeit Unternehmer über 3 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben.
Bewertung ZK2.3 (Nachteinsätze mit Verkehrsbehinderungen) erfolgt nach folgender Bewertungsmethode: Note 0 = Verkehrsbehinderungen während 40-50 Nächten Note 1 = Verkehrsbehinderungen während 34-40 Nächten Note 2 = Verkehrsbehinderungen während 26-33 Nächten Note 3 = Verkehrsbehinderungen während 18-25 Nächten Note 4 = Verkehrsbehinderungen während 11-17 Nächten Note 5 = Verkehrsbehinderungen während max. 10 Nächten.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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