Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
Beschaffungswesen, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 41521 Stadtspital Triemli, Instandhaltung Turm 3. Etappe
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Instandhaltung Turm 3. Etappe
BKP 228.2 Äussere Abschlüsse, Sonnenschutz, Raffstoren BKP 281.6 Boden- und Wandbeläge Plattenarbeiten -
Beschaffungs-Nr
2816
- Kurze Beschreibung: BKP 281.6 Boden- und Wandbeläge Plattenarbeiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 2816 - Bodenbeläge: Plattenarbeiten,
| | 2824 - Wandbeläge aus Platten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Tile Art GmbH, Lerzenstrasse 11,
8953
Dietikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 179'156.40 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.06.2021
Meldungsnummer
1203899
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss der Direktorin des Amts für Hochbauten
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|